
Wasserschaden: Das können die Ursachen für Wasserschäden im Haus und in der Wohnung
Ein Wasserschaden: was ist zu tun? Ein Wasserschaden kann schnell eintreten und zu massiven Schäden führen. Umso wichtiger ist es, schnell zu handeln. Insbesondere in den Anfängen des Schadensereignisses lassen sich durch gezielte Maßnahmen Folgekosten vermeiden. Um den Wasserschaden beheben zu können, stellt sich jedoch nicht nur die Frage nach der Ursache, sondern wer dafür aufkommt. Eigentümer und Bewohner verfügen mit der Haftpflichtversicherung, der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung in der Regel über mehrere Versicherungen, die zur Regulierung des Wasserschadens in Frage kommen. Mieter haben in einigen Fällen zudem die Möglichkeit, eine Mietminderung bei Wasserschäden zu veranlassen.
Wodurch wird ein Wasserschaden versursacht?
Für einen Wasserschaden gibt es viele Ursachen. Besonders häufig liegt ein Rohrbruch vor. Dieser wird durch ein defektes Rohr verursacht, welches in Folge von Rost, Bauarbeiten oder Materialfehlern undicht wird. Aber auch Frost kann ein Leck im Rohr verursachen. Mit dem Alter des Gebäudes steigt das Risiko für einen Rohrbruch. Insbesondere bei defekten Frischwasserleitungen fließt innerhalb kurzer Zeit viel Wasser in das Gebäude. In anderen Fällen tritt das Wasser über einen längeren Zeitraum unbemerkt aus kleineren Schadstellen. Zu den weiteren Ursachen zählen defekte Wasserhähne oder Haushaltsgroßgeräte wie eine Waschmaschine oder ein Geschirrspüler. Aber auch ein undichtes Aquarium oder ein Wasserbett können zu erheblichen Wasserschäden führen.
Wie entdecke ich einen Wasserschaden?
Nicht jeder Wasserschaden ist auf den ersten Blick durch hochstehendes Wasser und Pfützen am Boden ersichtlich. In vielen Fällen tritt über einen längeren Zeitraum hinweg Wasser aus und wird damit erst spät bemerkt. Aufgrund der Vielzahl an Schadensursachen macht sich der Wasserschaden auf unterschiedliche Weise bemerkbar:
- Flecken an der Wand oder Decke
- nasse Flecken in der darunter liegenden Wohnung
- Bildung von Wassertropfen an der Decke
- unangenehme Gerüche
- Schimmelbildung
- Pfützen am Boden
- der Wasserverbrauch steigt ohne ersichtlichen Grund an
Bei einem steigenden Wasserverbrauch geht Frischwasser aus den Leitungen unbemerkt verloren. Das kann durch einen Rohrbruch, aber auch durch undichte Wasserhähne, beispielsweise im Keller geschehen.
Wasserschaden – was tun? Hilfreiche Sofortmaßnahmen
Bei einem Wasserschaden heißt es, schnell handeln um weitreichende Konsequenzen zu verhindern!
- Das Wasser abstellen: Die Wasserzufuhr sollte entweder über den jeweiligen Absperrhahn unterbrochen werden oder direkt über den Hauptwasserhahn.
- Strom abstellen: Wird die Stromzufuhr nicht unterbrochen, kann das bei elektrischen Geräten zu Kurzschlüssen oder sogar zu Bränden führen. Der Strom lässt sich durch Betätigung der entsprechenden Sicherung oder des Hauptschalters unterbrechen.
- Den Schaden fotografieren: Erste Fotos belegen gegenüber der Versicherung das Ausmaß des Wasserschadens, bevor dieser beseitigt wird.
- Die Versicherung informieren: Wer kein Eigentümer des Gebäudes ist, sollte sich an den Vermieter bzw. die Hausverwaltung wenden.
- Das Wasser beseitigen: Weitere Konsequenzen für die Gebäudesubstanz lassen sich verhindern, indem das Wasser möglichst schnell beseitigt wird. Ist das aufgrund der Menge des Wassers, beispielsweise durch einen vollgelaufenen Keller nicht möglich, sollte ein Fachbetrieb mit der Beseitigung beauftragt werden.
- Das Inventar sichern: Sämtliche Einrichtungsgegenstände und Möbel sollten zur Trocknung aus dem nassen Bereich gestellt werden.
- Die Nachbarn informieren: Befinden sich unterhalb der betroffenen Wohnung weitere Bewohner, sollten diese über Schäden informiert werden. Insbesondere wenn das Wasser am Boden austritt, kann es durch die Decke in die darunterliegende Etage gelangen.
- Den Schaden ausführlich dokumentieren: Fotos und eine schriftliche Dokumentation helfen dabei, der Versicherung den Schaden zu belegen. Die Dokumentation sollte dazu vor und nachdem der Wasserschaden behoben wurde erfolgen. Insbesondere Schäden an der Einrichtung und anderen Gegenständen sollten mit in die Dokumentation einfließen.
- Einen Handwerker informieren: Je schneller dieser informiert wird, desto eher kann dieser die Ursachen und den Wasserschaden beheben und Betroffenen über erforderliche Sofortmaßnahmen informieren.
Die vorgenannten Maßnahmen dienen der Soforthilfe bei einem Wasserschaden. Was tun, wenn der Schaden dadurch nicht beseitigt werden kann: In diesen Fällen sind weitreichende Maßnahmen erforderlich. Dazu zählt beispielsweise:
- eine fachgerechte Trocknung zur Vermeidung von Schimmelbildung
- die Erneuerung des Fußbodens und der Wandbeläge
- die Schimmelbeseitigung bei bereits aufgetretenem Schimmel
- sowie eine Rohrsanierung bei defekten Rohren
Wie kann ein Rohrreiniger nach einem Wasserschaden helfen?
Ein Wasserschaden durch ein defektes Wasserrohr lässt sich vermeiden, indem der Schaden lokalisiert und repariert wird. Ein Rohrreinigungsunternehmen übernimmt die Leckortung und die anschließende Rohrsanierung. Dazu kommen in der Regel moderne Methoden wie eine Kamerabefahrung mit TV-Inspektion zum Einsatz. Damit ist es möglich, die Schäden exakt zu bestimmen und den Wasserschaden zu beheben. In vielen Fällen ist dies im Rahmen einer grabenlosen Rohrsanierung mittels Kurzliner- oder Schlauchliner-Verfahrens möglich. Diese Verfahren haben den Vorteil, dass alte Rohre innerhalb der Gebäudesubstanz verbleiben können und repariert werden. Damit lassen sich viele Kosten einsparen. Die Kosten für die Rohrsanierung muss in der Regel der Eigentümer übernehmen bzw. sie sind oftmals über die Gebäudeversicherung abgedeckt.
Wasserschaden: wer zahlt?
Ein Wasserschaden kann innerhalb kurzer Zeit Schäden in Höhe von mehreren Tausend Euro verursachen. Doch nicht jeder weiß bei einem Wasserschaden, wer zahlt. Umso wichtiger ist es, schnell zu handeln und alle Beteiligten zu informieren. Insbesondere Mieter sollten sich unverzüglich mit dem Vermieter abstimmen und das weitere Vorgehen besprechen. Bei einem Wasserschaden durch defekte Wasserrohre ist in der Regel der Vermieter in der Verantwortung. Dieser muss auch die Reparatur und Rohrsanierung sowie sämtliche Folgekosten übernehmen. Anders sieht das bei Schäden durch eine defekte Waschmaschine des Mieters auf. Dann muss sich der Mieter über die Regulierung bemühen. Denn es gilt der Grundsatz, dass derjenige für den Schaden aufkommen muss, der ihn verursacht hat.
Durch bestehende Versicherungen sind Mieter sowie Vermieter bei vielen Schadensarten gut abgesichert. Das ist auch dann der Fall, wenn die Wohnung durch den Wasserschaden vorübergehend unbewohnbar ist, beispielsweise wenn Küche und Badezimmer betroffen sind. Dann übernimmt die Versicherung des Vermieters in der Regel sogar die Hotelkosten.
Wasserschaden: Wer zahlt für welchen Schaden?
Wer sich bei einem Wasserschaden fragt, wer zahlt, wird schnell feststellen, dass es eine Reihe von Versicherungen gibt, die in diesen Fällen involviert sind. Wer finanziell für den Wasserschaden aufkommt, hängt insbesondere von der Ursache des Schadens, aber auch von der Schadensart ab. Zu den Versicherungen zählen insbesondere:
- die Hausratversicherung
- die Gebäudeversicherung
- die Privathaftpflichtversicherung
- die Elementarversicherung
Die Hausratversicherung
Über eine Hausratversicherung lässt sich der Hausrat und somit bewegliches Mobiliar absichern. Dazu zählen insbesondere Möbel, aber auch technische Geräte. Diese Versicherung kommt in der Regel bei Schäden auf, die durch einen Wasserrohrbruch oder defekte Waschmaschinen entstanden sind. Je nach Versicherungspolice sind auch Schäden durch Aquarien und Wasserbetten mitversichert. Die Hausratversicherung übernimmt je nach Sachlage auch die Kosten für anfallende Aufräumarbeiten, für Hotel- und Lagerkosten, die durch den Wasserschaden erforderlich werden.
Die Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung des Eigentümers. Sie erstattet die Kosten, die durch einen Wasserschaden eines bewohnten Gebäudes entstanden sind. Dazu zählen alle erforderlichen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten.
Privathaftpflichtversicherung
Wurde der Wasserschaden nicht einen Wasserrohrbruch, sondern beispielsweise durch eine defekte Waschmaschine des Mieters verursacht, dann ist die Privathaftpflichtversicherung relevant. Diese übernimmt Schäden, die durch den Versicherten an fremdem Eigentum entstanden sind. Dabei kann es sich um Schäden am Gebäude oder fremden Möbeln handeln.
Die Elementarversicherung
Wasserschaden: Was tun bei Starkregen, Hochwasser oder rückstauendes Wasser? In diesen Fällen übernimmt eine bestehende Elementarversicherung die Kosten. Sie tritt somit bei Schäden durch Naturereignisse ein. Jedoch ist sie kein Standard und nicht in einer regulären Gebäudeversicherung enthalten.
Mietminderung bei Wasserschaden?
Wird durch den Schaden die Wohnqualität beeinflusst, beispielsweise durch vorübergehend nicht bewohnbare Räume oder durch laute Trocknungsgeräte? Dann kann eventuell auch eine Mietminderung bei Wasserschaden veranlasst werden. Grundvoraussetzung dafür ist natürlich, dass nicht der Vermieter selbst verantwortlich ist für den Wasserschaden. Wer zahlt wie viel und wie hoch die Mietminderung beim Wasserschaden ausfallen kann, lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Ansprechpartner sind in dieser Situation beispielsweise Mietervereine.
Wasserschäden: Was tun zur Vorbeugung?
Wasserschäden lassen sich nicht immer vermeiden. Insbesondere wenn defekte Haushaltsgeräte dafür verantwortlich sind. Jedoch ist es in vielen Fällen möglich, Rohrbrüchen vorzubeugen. Das ist durch regelmäßige Rohrreinigungen und Rohrinspektionen möglich. Diese Tätigkeiten tragen nachhaltig zum Erhalt des Leitungssystems bei und können helfen, Schäden frühzeitig zu erkennen und sie durch eine Rohrsanierung zu beseitigen. Dies trägt zur Vermeidung aufwendiger und kostspieliger Wasserschäden bei. Wer zahlt, ist in diesem Fall der Eigentümer des Gebäudes. Jedoch haben Sie die Möglichkeit, die Kosten steuerlich geltend zu machen. Denn die Kosten lassen sich in der Regel als Handwerkskosten über die Einkommensteuererklärung absetzen. Jede rechtzeitige und regelmäßige Rohrreinigung oder Rohrsanierung spart jedoch eine Menge Geld, wenn dadurch Wasserschäden vermieden werden. Erkundigen Sie sich gleich über die günstigen Preise und Konditionen von Abfluss-Hilfe 24 UG. Als seriöses Unternehmen erstellen wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag.